Der AI Act, der am 1. August 2024 in Kraft tritt, regelt den Einsatz von KI in der EU. Die Verordnung basiert auf einem risiko-basierten Ansatz, bei dem KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden, für die unterschiedliche Regeln gelten.
- Verbotene KI-Anwendungen: Ab Februar 2025 werden Anwendungen mit unannehmbarem Risiko, wie Social Scoring und biometrische Echtzeitüberwachung, verboten, mit einigen Ausnahmen.
- Hohes Risiko: Hoch-Risiko-KI-Systeme, die die Sicherheit und Grundrechte beeinträchtigen könnten, müssen strenge Anforderungen erfüllen. Diese Regeln gelten ab August 2026.
- Minimales Risiko: Die meisten KI-Anwendungen, wie Spamfilter, unterliegen keinen speziellen Auflagen.
- GPAI (General Purpose AI): KI-Modelle wie Sprachmodelle, die systemische Risiken bergen, werden ab August 2025 reguliert. Transparenzpflichten und Anforderungen an die Einhaltung des Urheberrechts spielen eine wichtige Rolle.
- Durchsetzung: Nationale Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten sind für die Überwachung zuständig, unterstützt durch ein Europäisches KI-Büro in Brüssel. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.
Die Verordnung enthält zudem Bestimmungen zur Nachhaltigkeit und spezifische Ausnahmen für die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in bestimmten Fällen.
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