Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit werden Betreiber von Websites und Webshops verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei nach den Vorgaben der WCAG 2.1 Level AA und der nationalen Umsetzungsspezifikation BFSGV zu gestalten.
Was ist das BFSG und wer ist betroffen?
Das BFSG ist ein nationales Gesetz, das die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit für digitale Angebote umsetzt. Es gilt für öffentliche Stellen, Unternehmen mit öffentlichen Aufgaben sowie zunehmend für private Wirtschaftsunternehmen mit Web-Angeboten, die für eine große Zielgruppe relevant sind.
Wesentliche Anforderungen
- WCAG 2.1 Level AA: Mindeststandard für Kontrast, Tastatur-Steuerung, Fokus-Indikatoren, Textalternativen und mehr.
- Semantisches HTML: Nutzung korrekter Strukturelemente (header, nav, main, section, footer).
- Skip-Links: Direkt zum Hauptinhalt springen.
- Alternativtexte: Beschreibende Alt-Texte für alle Bilder und Medien.
- Formular-Barrierefreiheit: Labels mit for, ARIA-Attribute und zugängliche Fehlermeldungen.
- ARIA-Rollen: Nur ergänzend einsetzen für komplexe Widgets.
- Kontrast und Lesbarkeit: Mindestkontrast 4,5:1 (Text), 3:1 (grafische Komponenten).
- Reduzierte Bewegung: Optionaler Modus für Animationen (prefers-reduced-motion).
Fristen und Sanktionen
Das Gesetz ist ab 28.06.2025 verbindlich. Bei Nicht-Einhaltung drohen Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden. Öffentliche Stellen müssen zusätzliche Barrierefreiheits-Tests (Lighthouse, axe, Screenreader) durchführen und dokumentieren.
Praxis-Tipps für die Umsetzung
- Audit mit automatisierten Tools und manuellen Tests.
- Behebung kritischer Mängel (Kontrast, Tastatur, Alt-Texte).
- Dokumentation der Barrierefreiheitserklärung auf eigener Seite.
- Schulung von Redakteuren und Entwicklern.
- Regelmäßige Überprüfungen und Updates.
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schützt Nutzerrechte und erweitert den Kreis potenzieller Kunden. Wer frühzeitig die Anforderungen erfüllt, vermeidet Kostenrisiken, verbessert SEO und stärkt das Unternehmensimage.