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Juergen Koller Software - macOS Entwicklung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 13.10.2026

Diese Fassung gilt für Bestellungen, die ab dem Stand-Datum aufgegeben werden. Für früher geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss übermittelte Fassung.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für alle Verträge, die über den Online-Store unter store.juergenkoller.software (nachfolgend „Store”) zwischen

Jürgen Koller Software GmbH
Wilhelmstr. 5
74072 Heilbronn
E-Mail: info@juergenkoller.software
E-Mail für Widerrufserklärungen und Beschwerden: support@juergenkoller.software
Telefon: +49 7131 9244166
Handelsregister: HRB 765195, Amtsgericht Stuttgart
Geschäftsführer: Jürgen Koller

(nachfolgend „Anbieter”) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde”) geschlossen werden.

(2) Die AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wird. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Die in der jeweiligen App angezeigten Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich die Nutzung der Software. Der Erwerb der App richtet sich ausschließlich nach diesen AGB, bei einem Erwerb über den Mac App Store nach den Bedingungen von Apple. Soweit die In-App-Nutzungsbedingungen Regelungen zum Erwerb, zum Widerrufsrecht, zur Mängelhaftung oder zur Preisgestaltung enthalten, gehen diese AGB vor.

(5) Beschwerden richtet der Kunde an support@juergenkoller.software oder an die in Absatz 1 genannte Anschrift. Der Anbieter bestätigt den Eingang einer Beschwerde innerhalb von fünf Werktagen und beantwortet sie unverzüglich.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der über den Store geschlossenen Verträge ist die Bereitstellung digitaler Produkte im Sinne der §§ 327 ff. BGB, insbesondere Software-Anwendungen (nachfolgend „Apps”) für die Betriebssysteme macOS und iOS, sowie der Business-Support nach Absatz 6, eine Dienstleistung.

(2) Der Store bietet sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Apps an. Die wesentlichen Eigenschaften, die Funktionalität einschließlich der anwendbaren technischen Schutzmaßnahmen sowie die Systemvoraussetzungen (Kompatibilität und Interoperabilität) der jeweiligen App ergeben sich aus der Produktbeschreibung im Store. Technische Schutzmaßnahmen, die die Nutzung der App beschränken, sind zusätzlich in § 7 beschrieben.

(3) Wird eine App über den Apple App Store oder den Mac App Store erworben, kommt der Kaufvertrag über die App nicht mit dem Anbieter, sondern mit Apple zustande. Für diesen Erwerb gelten ausschließlich die Bedingungen von Apple; Apple wickelt Zahlung, Beleg und Erstattung ab. Diese AGB gelten für den Erwerb über den Apple App Store nicht. Unberührt bleiben die Pflichten des Anbieters als Hersteller des digitalen Produkts.

(4) Für kostenpflichtige Apps kann der Anbieter eine kostenlose Testversion anbieten. Die Testphase gliedert sich in einen ersten Abschnitt, der ohne jede Angabe personenbezogener Daten genutzt werden kann, und einen zweiten Abschnitt, für den der Kunde einen Testlizenzschlüssel anfordert und hierfür eine E-Mail-Adresse angibt. Die Dauer beider Abschnitte ergibt sich aus der Produktbeschreibung. Für FreezeText und Inkra beträgt sie jeweils fünf Tage ohne Registrierung und anschließend 14 Tage mit Testlizenzschlüssel. Während des zweiten Abschnitts der Testphase von Inkra stehen auch die Funktionen von Inkra Pro zur Verfügung, die Inkra KI mit einem Nutzungskontingent von 50.000 Tokens je Kalendermonat; im ersten Abschnitt steht die Inkra KI nicht zur Verfügung. Diese Zeiträume sind Vertragsinhalt; der Anbieter kann sie für bereits begonnene Testphasen nicht nachträglich verkürzen. Für Nemeton Cloud (§ 6a Abs. 1a) gibt es keine Testphase nach diesem Absatz; testen lässt es sich nur mit einem Aktionscode nach § 4 Abs. 6 oder nach Absprache auf eine Demo-Anfrage an den Anbieter.

(5) Für einzelne Apps (derzeit Distill) bietet der Anbieter KI-Guthaben an. Ein Guthaben berechtigt dazu, eine vom Anbieter betriebene KI-Funktion einmal zu nutzen; bei Distill ist das ein Namensvorschlag für eine Datei über „Distill Cloud”. KI-Guthaben ist eine digitale Dienstleistung im Sinne des § 327 Abs. 2 Satz 2 BGB. Es wird wie jedes andere Produkt über die Bestellübersicht im Store gekauft (§ 3); für einen Kauf über den Mac App Store gilt Absatz 3. Einzelheiten regelt § 6b.

(6) Für PDF Content Search bietet der Anbieter zusätzlich einen persönlichen Business-Support an, als Abonnement nach § 6a Abs. 1b. Der Business-Support ist eine Dienstleistung und kein digitales Produkt; die §§ 5, 6, 7 und 9a gelten für ihn nicht, für die Rechte des Kunden gilt § 9 Abs. 8. Eine Testphase nach Absatz 4 gibt es dafür nicht.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Apps im Store stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Kostenpflichtige Apps und Business-Support: Der Bestellvorgang wird auf einer Bestellübersicht im Store abgeschlossen. Unmittelbar über der Bestellschaltfläche werden dem Kunden dort klar, verständlich und in hervorgehobener Weise die wesentlichen Merkmale der App oder des Business-Supports, der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und etwaige weitere Kosten angezeigt. Durch das Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot annimmt; die Annahme erfolgt durch die Vereinnahmung der Zahlung. Der Vertrag ist damit mit dem erfolgreichen Abschluss des Zahlungsvorgangs geschlossen; die Bestätigung nach Absatz 8 dokumentiert den Vertragsschluss und ist nicht selbst die Annahme. Bricht der Kunde den Zahlungsvorgang ab, kommt kein Vertrag zustande. Die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister ist nicht Teil der Bestellabgabe.

(3) Kostenlose Apps: Bei kostenlosen Apps kommt der Nutzungsvertrag mit dem Download bzw. der Weiterleitung zum Apple App Store zustande.

(4) Registrierung: Soweit eine Registrierung für ein Nutzerkonto erforderlich ist, kommt ein Nutzungsvertrag über die Kontofunktionen mit Abschluss der Registrierung zustande. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.

(5) Der Anbieter speichert den Vertragstext einschließlich der bei der Bestellung abgegebenen Erklärungen des Kunden und übermittelt ihn dem Kunden unverzüglich nach Vertragsschluss zusammen mit den gesetzlichen Pflichtinformationen per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger. Der Vertragstext besteht aus den Bestelldaten, diesen AGB in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, der Widerrufsbelehrung und den vom Kunden im Bestellvorgang abgegebenen gesonderten Erklärungen. Kunden mit Nutzerkonto können den Vertragstext zusätzlich jederzeit in ihrem Konto unter „Meine Bestellungen” abrufen. Kunden, die als Gast bestellt haben, können den Vertragstext über die in der Bestätigungs-E-Mail genannte Bestellnummer erneut anfordern. Der Kunde kann den Vertragsinhalt außerdem vor dem Absenden der Bestellung ausdrucken oder elektronisch sichern.

(6) Technische Schritte zum Vertragsschluss: Der Kunde kann kostenpflichtige Apps und den Business-Support auf zwei Wegen bestellen.

a) Direktbestellung: 1. Klick auf „Jetzt kaufen”, beim Business-Support auf „Business-Support für PDF Content Search abonnieren”, auf der Produktseite; 2. Anmeldung oder Registrierung (ein Kundenkonto ist erforderlich); 3. Bestellübersicht mit den Angaben und Erklärungen nach Buchstabe c; 4. verbindliche Bestellung durch Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen”; 5. Zahlung über den Zahlungsdienstleister nach § 4 Abs. 2.

b) Bestellung über den Warenkorb: 1. Klick auf „In den Warenkorb”; 2. Überprüfung des Warenkorbs mit Möglichkeit zur Änderung oder Entfernung von Produkten; 3. Klick auf „Zur Kasse” und Anmeldung oder Registrierung (ein Kundenkonto ist erforderlich); 4. Bestellübersicht mit den Angaben und Erklärungen nach Buchstabe c; 5. verbindliche Bestellung durch Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen”; 6. Zahlung über den Zahlungsdienstleister nach § 4 Abs. 2.

c) Auf der Bestellübersicht werden die wesentlichen Merkmale der App, der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und die E-Mail-Adresse angezeigt, an die der Lizenzschlüssel gesendet wird, bei Nemeton Cloud und beim Business-Support die E-Mail-Adresse des Kundenkontos, dem das Abonnement zugeordnet wird, bei KI-Guthaben die Anzahl der Guthaben und die Geräte-ID, der das Guthaben gutgeschrieben wird (§ 6b Abs. 1). Dort gibt der Kunde durch jeweils gesonderte, nicht vorausgewählte Kontrollkästchen die Bestätigung nach diesen AGB und der Widerrufsbelehrung, die Erklärungen nach § 8 Abs. 3, bei Abonnements nach § 8 Abs. 5 bzw. bei KI-Guthaben nach § 8 Abs. 6 und die gesonderte Vereinbarung nach § 7 Abs. 1 ab, beim Business-Support anstelle der Vereinbarung nach § 7 Abs. 1 die gesonderte Vereinbarung über den Leistungsumfang nach § 6a Abs. 1b; beim Kauf von KI-Guthaben entfällt die gesonderte Vereinbarung, weil § 7 dafür nicht gilt (§ 6b Abs. 8).

(7) Korrekturmöglichkeiten: Der Kunde kann seine Eingaben vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung jederzeit überprüfen und korrigieren. Auf der Bestellübersicht werden alle Angaben zusammengefasst dargestellt; einzelne Angaben können dort geändert, die Bestellung kann abgebrochen werden. Die eingegebenen Daten können über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden, bis der Bestellvorgang durch Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen” abgeschlossen wird.

(8) Bestätigung: Der Anbieter übermittelt dem Kunden unverzüglich nach Vertragsschluss, jedenfalls bevor mit der Bereitstellung des digitalen Inhalts oder der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, eine E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger. Diese eine Nachricht ist zugleich die Bestätigung des Zugangs der Bestellung und die Bestätigung des Vertrags; eine gesonderte Eingangsbestätigung vor der Zahlung wird nicht versandt, weil bis dahin kein Vertrag zustande gekommen ist. In ihr wird der Vertragsinhalt wiedergegeben. Außerdem wird darin festgehalten, dass der Kunde vor Ausführung des Vertrags ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert. Bei Abonnements wird stattdessen festgehalten, dass der Kunde ausdrücklich verlangt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und seine Kenntnis von der Wertersatzpflicht nach § 8 Abs. 5 bestätigt hat. Beim Kauf von KI-Guthaben wird stattdessen die Erklärung nach § 8 Abs. 6 festgehalten, außerdem die Geräte-ID, der das Guthaben gutgeschrieben wurde. Ebenfalls festgehalten wird die gesonderte Vereinbarung nach § 7 Abs. 1, beim Business-Support die Vereinbarung über den Leistungsumfang nach § 6a Abs. 1b.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle im Store angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro. Sie enthalten die jeweils anwendbare Umsatzsteuer und alle sonstigen Preisbestandteile. Der angegebene Gesamtpreis gilt einheitlich für alle Bestellungen von Verbrauchern mit Wohnsitz in der Europäischen Union. Er ändert sich nicht dadurch, dass sich der Umsatzsteuersatz nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden richtet; ein höherer oder niedrigerer Steuersatz wirkt sich ausschließlich auf den Anteil des Anbieters am Gesamtpreis aus. Weitere Kosten fallen nicht an. Beim Business-Support für PDF Content Search richtet sich der Preis nach der gebuchten Stufe (Zahl der Beschäftigten des Kunden, § 6a Abs. 1b). Unternehmer mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und Unternehmer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union zahlen für den Business-Support bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen den auf der Bestellübersicht ausgewiesenen Nettopreis; die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird dafür geprüft; die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) bzw. der Umsatz ist im Inland nicht steuerbar. Kosten, die dem Kunden von seinem eigenen Zahlungsdienstleister berechnet werden, insbesondere Entgelte für Währungsumrechnung oder Auslandszahlungen, sind nicht Bestandteil des Gesamtpreises und trägt der Kunde.

(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden dem Kunden spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs angezeigt. Der Anbieter liefert weltweit mit einer Ausnahme: An Verbraucher mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich verkauft der Anbieter im Store derzeit nicht; Unternehmer mit britischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können kaufen, soweit der Bestellvorgang die Nummer erhebt. Den Business-Support für PDF Content Search bietet der Anbieter Verbrauchern nur mit Wohnsitz in der Europäischen Union an (§ 6a Abs. 1b). Die Zahlungsseite des Zahlungsdienstleisters dient ausschließlich der Zahlungsabwicklung; der Vertrag mit dem Anbieter kommt bereits nach § 3 Abs. 2 zustande.

(3) Der Kaufpreis wird sofort bei Bestellung fällig. Bei Abonnements (§ 6a) wird das Entgelt für den ersten Zahlungszeitraum bei Bestellung und für jeden weiteren Zahlungszeitraum zu dessen Beginn im Voraus fällig; der Zahlungsdienstleister zieht es mit dem bei der Bestellung gewählten Zahlungsmittel ein.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preise für noch nicht bestellte Produkte jederzeit zu ändern. Für bereits abgeschlossene Bestellungen gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigte Preis.

(5) Der Anbieter stellt dem Kunden über jede Bestellung einen Beleg in Textform zur Verfügung und übermittelt ihn zusammen mit der Vertragsbestätigung nach § 3 Abs. 8 per E-Mail. Die Rechnung wird der Vertragsbestätigung nach § 3 Abs. 8 beigefügt; bei Unternehmern, die im Bestellvorgang eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben haben, weist sie diese aus.

(6) Ein Aktionscode gewährt einen einmaligen Nachlass, beim Einmalkauf auf den Kaufpreis, beim Abonnement auf das Entgelt des ersten Zahlungszeitraums. Er wird auf der Bestellübersicht eingegeben; Nachlass und zu zahlender Betrag werden dort vor Abgabe der Bestellung angezeigt. Aktionscodes sind nicht miteinander kombinierbar und nicht in Geld auszahlbar. Bei Abonnements gilt ab dem zweiten Zahlungszeitraum das reguläre Entgelt.

§ 5 Bereitstellung digitaler Produkte

(1) Die Bereitstellung der digitalen Produkte erfolgt je nach App auf einem der folgenden Wege:

  • Direkter Download: Über einen Download-Link im Store.
  • Apple App Store: Über eine Weiterleitung zum Apple App Store (iOS) bzw. Mac App Store (macOS).

(2) Die Bereitstellung erfolgt unverzüglich nach Vertragsschluss, bei kostenpflichtigen Apps nach Zahlungseingang, in der Regel innerhalb weniger Minuten, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden. Erfolgt die Bereitstellung nicht, kann der Kunde die Rechte aus § 327c BGB geltend machen.

(3) Für Apps, die über den Apple App Store bereitgestellt werden, trägt der Anbieter keine Verantwortung für die Verfügbarkeit oder technische Funktionalität des Apple App Store.

(4) Kostenpflichtige Apps werden mit einem Lizenzschlüssel bereitgestellt. Der Anbieter übermittelt den Lizenzschlüssel unverzüglich nach Vertragsschluss und Zahlungseingang per E-Mail an die vom Kunden im Bestellvorgang angegebene Adresse. Für die erstmalige Aktivierung des Lizenzschlüssels auf einem Gerät ist eine Internetverbindung erforderlich. Die Einzelheiten der Aktivierung und der wiederkehrenden Lizenzprüfung regelt § 7. Nemeton Cloud wird für das Kundenkonto freigeschaltet, mit dem der Kunde bestellt hat; einen Lizenzschlüssel muss der Kunde dafür nicht eingeben (§ 6a Abs. 1a). KI-Guthaben wird nach Zahlungseingang dem Guthabenkonto der Geräte-ID gutgeschrieben, die auf der Bestellübersicht angezeigt wurde; einen Lizenzschlüssel gibt es dafür nicht (§ 6b).

§ 6 Nutzungsrechte und Lizenz

(1) Mit der Bereitstellung der App räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der Software ein. Bei Abonnements (§ 6a) ist das Nutzungsrecht insgesamt auf die Dauer des Abonnements beschränkt; ein daneben erworbener Einmalkauf derselben App bleibt unberührt.

(2) Das Nutzungsrecht umfasst die Installation und Nutzung der App für private und gewerbliche Zwecke. Bei Lizenzen, die über den Store erworben werden, kann der Kunde die App auf mindestens zehn (10) von ihm genutzten Geräten gleichzeitig aktivieren. Der Kunde kann eine Aktivierung jederzeit von einem Gerät lösen und auf ein anderes Gerät übertragen; die Übertragung ist unentgeltlich und in ihrer Zahl nicht begrenzt. Die Zahl von zehn Geräten ist ein Mindestwert; der Anbieter kann sie für bereits erteilte Lizenzen nicht absenken. Eine höhere Zahl gleichzeitig nutzbarer Geräte gilt, wenn sie in der Produktbeschreibung der jeweiligen App ausdrücklich, gesondert und hervorgehoben angegeben ist; im Übrigen bleibt es bei Satz 2. Für Lizenzen, die über den Mac App Store erworben werden, gilt Satz 2 nicht; dort richtet sich die Zahl der gleichzeitig nutzbaren Geräte nach den Bedingungen von Apple (§ 2 Abs. 3).

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die App zu vervielfältigen (über die bestimmungsgemäße Nutzung hinaus), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Quellcode auf andere Weise zu ermitteln, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt (§§ 69d, 69e UrhG).

(4) Die Weitergabe der Software an Dritte ist nur zusammen mit der vollständigen Übertragung aller Nutzungsrechte und unter vollständiger Aufgabe der eigenen Nutzung zulässig.

§ 6a Abonnements

(1) Einzelne Produkte werden als Abonnement angeboten (derzeit Inkra Pro, Nemeton Cloud und der Business-Support für PDF Content Search). Ein Abonnement umfasst fortlaufende Leistungen, insbesondere eine vom Anbieter betriebene KI-Funktion, beim Business-Support persönliche Unterstützung durch den Anbieter; bei Inkra Pro verbindet es sie mit der Bereitstellung der App. Umfang, Nutzungskontingente, Laufzeit und Entgelt ergeben sich aus der Bestellübersicht und der Vertragsbestätigung nach § 3 Abs. 8.

(1a) Nemeton Cloud. Nemeton Cloud ist der KI-Assistent der App Nemeton, den der Anbieter über seinen Server erbringt. Gegenstand des Abonnements ist nur diese Leistung; die App Nemeton selbst ist nicht Gegenstand des Abonnements. Nemeton Cloud kann nur mit einem Kundenkonto bestellt werden und wird diesem Kundenkonto zugeordnet; zur Nutzung meldet sich der Kunde in Nemeton mit diesem Kundenkonto an. Das Nutzungskontingent gilt je Kalendermonat, auch beim jährlichen Abonnement, und gemeinsam für alle Geräte, auf denen der Kunde mit diesem Kundenkonto angemeldet ist.

(1b) Business-Support für PDF Content Search. Der Business-Support ist persönliche Unterstützung des Kunden bei Einrichtung und Nutzung von PDF Content Search durch den Anbieter, per E-Mail an business@juergenkoller.software und auf Wunsch per Rückruf nach Terminvereinbarung. Der Anbieter sagt eine erste persönliche Antwort an Werktagen (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg) spätestens am nächsten Werktag zu; Anfragen, die bis 16 Uhr deutscher Zeit eingehen, zählen für denselben Tag. Zugesagt ist eine Antwort mit Einschätzung, nicht die Lösung eines Anliegens bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bei Urlaub oder Krankheit kann die erste Antwort an höchstens 30 Werktagen je Vertragsjahr bis zu drei Werktage dauern; drei Werktage sind in jedem Fall die Obergrenze. Kann der Anbieter diese Grenze länger als zwei Wochen nicht halten, kann der Kunde den Business-Support außerordentlich kündigen; der Anbieter erstattet das Entgelt für die Zeit nach dem Vertragsende anteilig. Geplante Abwesenheiten von mehr als einer Woche kündigt der Anbieter vorher an. Nicht umfasst sind Individualentwicklung oder Anpassungen, Einsätze vor Ort, Datenrettung, Unterstützung für macOS, Apple Mail oder andere Software über ihr Zusammenspiel mit PDF Content Search hinaus und eine Erreichbarkeit rund um die Uhr. Der Business-Support wird für rechtmäßig genutzte Exemplare von PDF Content Search erbracht (gekaufte Lizenz, Abonnement im Mac App Store oder laufende Testphase). Der Anbieter kann einen Nachweis verlangen. Wird er nicht erbracht, kann der Anbieter die Unterstützung bis zum Nachweis zurückstellen und das Abonnement mit einer Frist von 14 Tagen kündigen; das Entgelt für die Zeit nach dem Vertragsende erstattet er anteilig. Eine Lizenz für PDF Content Search ist nicht enthalten. Fehlerbehebungen für PDF Content Search sind für alle Kunden kostenlos, mit oder ohne Business; die Rechte des Kunden nach § 9 bleiben unberührt. Der Business-Support wird in drei Stufen angeboten: für bis zu 10, bis zu 50 und bis zu 250 Beschäftigte des Kunden (die erste Stufe gilt auch für Verbraucher und Einzelunternehmer); für mehr als 250 Beschäftigte bietet der Anbieter den Business-Support auf Anfrage an business@juergenkoller.software an. Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten am Tag der Bestellung und am Tag jeder Verlängerung. Der Kunde wählt die Stufe bei der Bestellung; der Anbieter kann einen Nachweis verlangen. Liegt die Zahl der Beschäftigten am Tag einer Verlängerung über der gebuchten Stufe, gilt ab dieser Verlängerung die zutreffende Stufe zu dem für sie ausgewiesenen Entgelt; der Anbieter teilt dies dem Kunden mindestens 30 Tage vorher in Textform mit, und der Kunde kann das Abonnement bis zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen. Ein Wachstum während des Vertragsjahres ändert bis zur nächsten Verlängerung nichts. Anfragen stellen dürfen alle Beschäftigten des Kunden, von jeder E-Mail-Adresse unter Nennung der Bestellnummer; eine Grenze für die Zahl der Anfragen gibt es nicht. Verbrauchern bietet der Anbieter den Business-Support nur mit Wohnsitz in der Europäischen Union an. Der Business-Support wird nur als jährliches Abonnement angeboten, kann nur mit einem Kundenkonto bestellt werden und wird diesem Kundenkonto zugeordnet; seine gesonderte Vereinbarung über den Leistungsumfang gibt der Kunde im Bestellvorgang ab (§ 3 Abs. 6 Buchstabe c).

(2) Laufzeit und Verlängerung. Ein monatliches Abonnement hat eine Laufzeit von einem Abrechnungsmonat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungsmonat, wenn es nicht gekündigt wird. Ein jährliches Abonnement hat eine Laufzeit von einem Jahr; wird es nicht zum Ende des ersten Jahres gekündigt, läuft es auf unbestimmte Zeit weiter.

(3) Kündigung. Der Kunde kann ein monatliches Abonnement jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Ein jährliches Abonnement kann er zum Ende des ersten Jahres bis zu dessen letztem Tag und danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen; der Anbieter erstattet in diesem Fall das bereits gezahlte Entgelt für die Zeit nach dem Vertragsende anteilig binnen 14 Tagen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungsschaltfläche. Der Kunde kann jedes Abonnement über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen” kündigen, die auf jeder Seite des Stores ständig verfügbar ist (§ 312k BGB). Die Kündigung ist auch in Textform an support@juergenkoller.software möglich. Der Anbieter bestätigt jede Kündigung unverzüglich in Textform mit dem Zeitpunkt des Zugangs und dem Zeitpunkt der Beendigung.

(5) Ende des Abonnements. Mit dem Ende des Abonnements enden die Leistungen nach Absatz 1. Hat der Kunde dieselbe App zusätzlich als Einmalkauf erworben, bleibt dessen Nutzungsrecht unberührt. Mit dem Ende von Nemeton Cloud bleibt die Nutzung der App Nemeton unberührt, auch die ihres KI-Assistenten mit einem eigenen API-Schlüssel des Kunden oder einer lokalen KI. Die vom Kunden erstellten Dateien bleiben auf seinen Geräten und bleiben lesbar. Mit dem Ende des Business-Supports bleiben die Nutzung von PDF Content Search und die allgemeine Hilfe per E-Mail an support@juergenkoller.software unberührt.

(6) Preisänderungen. Der Anbieter ändert das Entgelt eines bestehenden Abonnements nur mit Zustimmung des Kunden. Er teilt eine beabsichtigte Änderung mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit; stimmt der Kunde nicht zu, läuft das Abonnement zum bisherigen Entgelt bis zu seiner Kündigung weiter.

§ 6b KI-Guthaben

(1) Zuordnung. KI-Guthaben wird einem pseudonymen Guthabenkonto zugeordnet, das an die Installation der App auf einem Gerät gebunden ist (Geräte-ID; die App zeigt sie unter Einstellungen → KI-Credits an). Für die Nutzung des Guthabens ist keine Registrierung erforderlich; gekauft wird es im Store nach § 3 Abs. 6, wie jeder Store-Kauf mit einem Kundenkonto. Die App übergibt dazu die Geräte-ID an die Bestellübersicht; mit dem Kauf ist die Geräte-ID dem Kundenkonto zugeordnet. Das Guthaben kann nicht auf andere Geräte oder Personen übertragen werden; auf Anfrage an support@juergenkoller.software überträgt der Anbieter das Restguthaben auf eine neue Geräte-ID desselben Kunden, wenn der Kunde den Kauf nachweist.

(2) Verbrauch. Jeder Namensvorschlag über Distill Cloud verbraucht ein Guthaben, auch wenn der Kunde den Vorschlag nicht übernimmt. Schlägt die Verarbeitung aus Gründen fehl, die der Anbieter zu vertreten hat, wird kein Guthaben verbraucht. Der aktuelle Stand wird in der App angezeigt.

(3) Kein Verfall. Gekauftes Guthaben verfällt nicht. Es endet nur mit dem Ende des Guthabenkontos auf Verlangen des Kunden oder wenn der Anbieter die KI-Funktion nach Absatz 5 einstellt.

(4) Keine Auszahlung. Guthaben wird nicht in Geld ausgezahlt; gesetzliche Rechte des Kunden (Widerruf, Mängelrechte, Rückzahlung nach Absatz 5) bleiben unberührt.

(5) Einstellung der Funktion. Stellt der Anbieter die KI-Funktion ein, kündigt er dies mindestens drei Monate vorher in der App an und erstattet für bezahltes, nicht verbrauchtes Guthaben den anteiligen Kaufpreis.

(6) Startguthaben und Gutscheincodes. Kostenloses Startguthaben und Guthaben aus Gutscheincodes, die der Kunde in der App einlöst, werden unentgeltlich gewährt; sie werden vor gekauftem Guthaben verbraucht und sind von Absatz 5 Satz 1 zweiter Halbsatz ausgenommen.

(7) Käufe über Apple. Für Guthaben, das über den Mac App Store gekauft wurde, gelten für Zahlung, Widerruf und Erstattung ausschließlich die Bedingungen von Apple (§ 2 Abs. 3); die Absätze 1 bis 6 gelten entsprechend für die Nutzung.

(8) Keine Lizenzprüfung. § 7 gilt für KI-Guthaben nicht. Distill Cloud arbeitet über den Server des Anbieters und setzt bei jeder Nutzung eine Internetverbindung voraus (§ 9a Abs. 6). Ist der Server aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, längere Zeit nicht erreichbar, ist die Leistung insoweit mangelhaft; die Rechte des Kunden nach §§ 327d ff. BGB bleiben unberührt.

§ 7 Lizenzprüfung und Geräteaktivierung

(1) Gesonderte Vereinbarung nach § 327h BGB. Von den objektiven Anforderungen, die nach § 327e Abs. 3 BGB an ein digitales Produkt zu stellen sind, weichen vier Merkmale ab (bei Inkra, Inkra Pro und Nemeton Cloud stattdessen die in der Bestellübersicht genannten und im Bestellvorgang gesondert vereinbarten Merkmale): die Zahl der gleichzeitig aktivierbaren Geräte nach § 6 Abs. 2, die Prüfung über das Internet nach Absatz 4, die Mindestversion nach Absatz 5 und die Einstellung des Produkts nach Absatz 6. Diese Merkmale gelten nur, wenn der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt worden ist und die Abweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart worden ist (§ 327h BGB). Diese Klausel ersetzt die gesonderte Vereinbarung nicht. Der Anbieter holt sie im Bestellvorgang durch eine eigene, nicht vorausgewählte Bestätigung ein und hält sie in der Vertragsbestätigung nach § 3 Abs. 8 fest. Fehlt diese Bestätigung, gelten die objektiven Anforderungen ohne die genannten Einschränkungen. Absatz 3 beschreibt keine Abweichung, sondern die Datenverarbeitung; er ist nicht Gegenstand der gesonderten Vereinbarung.

(2) Geräteaktivierung. Der Lizenzschlüssel wird auf dem Gerät des Kunden aktiviert. Für die Aktivierung übermittelt die App den Lizenzschlüssel, eine Gerätekennung, eine Bezeichnung des Geräts, den Gerätetyp und die Programmversion an den Lizenzserver des Anbieters. Die Zahl der gleichzeitig aktivierbaren Geräte ergibt sich aus § 6 Abs. 2.

(3) Wiederkehrende Lizenzprüfung und Produktstatus. Nach der Aktivierung prüft die App den Lizenzstatus in wiederkehrenden Abständen, in der Regel beim Programmstart. Dabei übermittelt sie die Produktkennung, den Lizenzschlüssel und die Gerätekennung. Daneben ruft die App beim Start den Status des Produkts ab, höchstens einmal je 24 Stunden. Welche Daten im Einzelnen übermittelt und wie lange sie gespeichert werden, ergibt sich aus der Datenschutzerklärung.

(4) Prüfung über das Internet. Eine App, die Sie mit einem Lizenzschlüssel aus unserem Store nutzen, prüft Ihre Lizenz über das Internet. Dafür braucht sie mindestens alle 40 Tage eine Internetverbindung. Bleibt die Prüfung länger aus — gleich aus welchem Grund, auch wenn unser Lizenzserver nicht erreichbar ist —, schränkt die App ihre Funktionen ein, bis die nächste Prüfung gelingt. Wie weit, steht in der Bestellübersicht und in der Vertragsbestätigung der jeweiligen App: FreezeText etwa schaltet die Erfassungsfunktion ab, der Verlauf bleibt lesbar und exportierbar; Inkra öffnet Ihre Dokumente nur noch zum Lesen (Absatz 4a); andere Apps sind bis zur nächsten erfolgreichen Prüfung gesperrt. Ihre Dateien bleiben auf Ihrem Gerät. Ihre Lizenz bleibt bestehen und lebt mit der nächsten erfolgreichen Prüfung ohne Ihr Zutun wieder auf. Die 40 Tage sagen wir Ihnen zu und verkürzen sie nicht. Ist unser Lizenzserver aus Gründen, die wir zu vertreten haben, längere Zeit nicht erreichbar, ist die App insoweit mangelhaft; Ihre Rechte nach §§ 327d ff. BGB bleiben unberührt. Die Vereinbarung nach Absatz 1 erfasst die Funktionsweise der Prüfung, nicht eine Schlechtleistung unsererseits. Endet Ihre Lizenz — etwa weil Sie den Vertrag widerrufen oder die App zurückgegeben haben oder weil der Kaufpreis erstattet oder zurückgebucht wurde —, tritt die Einschränkung bei der nächsten Prüfung ein, spätestens 40 Tage nach dem Ende der Lizenz, auch ohne Internetverbindung; die Lizenz lebt dann nicht wieder auf. Für Lizenzen aus dem Mac App Store gilt Absatz 8.

(4a) Inkra. Für Inkra und Inkra Pro gilt Absatz 4 mit der Maßgabe, dass Inkra die Dokumente des Kunden nur noch zum Lesen öffnet, solange die Prüfung nicht gelingt. Inkra Pro prüft außerdem nach Ablauf jedes Zahlungszeitraums, ob das Abonnement besteht; gelingt diese Prüfung nicht, stehen die Pro-Funktionen bis zur nächsten erfolgreichen Prüfung nicht zur Verfügung. Hat der Kunde Inkra zusätzlich als Einmalkauf erworben, bleibt dessen Nutzung davon unberührt.

(4b) Nemeton Cloud. Die Absätze 2 bis 6 und 8 gelten für Nemeton Cloud nicht; der Anbieter erbringt Nemeton Cloud für die Dauer des Abonnements (§ 9 Abs. 6 Satz 4). Nemeton Cloud wird über den Server des Anbieters erbracht und setzt bei jeder Nutzung eine Internetverbindung und die Anmeldung mit dem Kundenkonto nach § 6a Abs. 1a voraus; dabei prüft der Server, ob das Abonnement besteht. Ist der Server aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, längere Zeit nicht erreichbar, ist Nemeton Cloud insoweit mangelhaft; die Rechte des Kunden nach §§ 327d ff. BGB bleiben unberührt.

(5) Mindestversion. Der Anbieter kann für den Betrieb der App eine Mindestversion vorgeben, um Sicherheitslücken zu schließen. Gegenüber einer vom Kunden erworbenen und aktivierten Lizenz wird eine solche Vorgabe frühestens 30 Tage, nachdem die App von ihr Kenntnis erlangt hat, wirksam; die App weist den Kunden innerhalb dieser Frist auf die bevorstehende Wirkung und auf die verfügbare Nachfolgefassung hin. Die Nachfolgefassung stellt der Anbieter kostenlos bereit; sie ist auf der bei Vertragsschluss angegebenen Mindest-Systemvoraussetzung lauffähig. In der kostenlosen Testphase nach § 2 Abs. 4 wirkt die Vorgabe sofort.

(6) Einstellung des Produkts. Der Anbieter kann den Vertrieb und die Weiterentwicklung der App einstellen und das Produkt serverseitig abschalten. Gegenüber einer erworbenen und aktivierten Lizenz wird eine serverseitige Abschaltung frühestens 30 Tage, nachdem die App von ihr Kenntnis erlangt hat, wirksam; Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend. Der Anbieter unterrichtet den Kunden über die Einstellung auf einem dauerhaften Datenträger. Stellt der Anbieter den Betrieb dauerhaft ein, erhält der Kunde rechtzeitig kostenlos eine Fassung, deren Nutzung keine Prüfung nach Absatz 4 mehr voraussetzt.

(7) Aktualisierungen sind kostenlos. Aktualisierungen der App, einschließlich der Nachfolgefassungen, sind für den Kunden kostenlos. Der Anbieter macht die Weiternutzung nicht vom Erwerb einer weiteren Lizenz abhängig. Bei Inkra gilt Satz 1 für die Aktualisierungen innerhalb der erworbenen Hauptversion; eine neue Hauptversion kann der Anbieter gesondert anbieten. Die Aktualisierungspflicht nach § 9 Abs. 4 bleibt unberührt.

(8) Mac App Store. Die Absätze 3 bis 6 gelten nicht für Lizenzen, die über den Mac App Store erworben wurden. Gegenüber dem Inhaber einer solchen Lizenz ruft die App keinen Produktstatus ab; eine Prüfung nach Absatz 4, eine Mindestversion nach Absatz 5 und eine serverseitige Abschaltung nach Absatz 6 finden ihm gegenüber nicht statt. Während der kostenlosen Testphase nach § 2 Abs. 4 gelten die Absätze 3 bis 6 dagegen auch im Mac App Store.

§ 8 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Jürgen Koller Software GmbH
Wilhelmstr. 5
74072 Heilbronn
Telefon: +49 7131 9244166
E-Mail: support@juergenkoller.software

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie bei einem Abonnement verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Haben Sie beim Kauf von KI-Guthaben verlangt, dass die Ausführung des Vertrags während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits verbrauchten Guthaben an der Gesamtzahl der im Paket enthaltenen Guthaben entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, die den Kunden zur Zahlung eines Preises verpflichten, wenn

  • a) der Anbieter mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
  • b) der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  • c) der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung nach Buchstabe b mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt, und
  • d) der Anbieter dem Kunden eine Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat (§ 3 Abs. 8 Satz 3 und 4)

(§ 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB). Die Erklärungen nach den Buchstaben b und c gibt der Kunde im Bestellvorgang durch gesonderte, nicht vorausgewählte Kontrollkästchen ab; sie werden in der Vertragsbestätigung nach § 3 Abs. 8 festgehalten. Fehlt eine der Voraussetzungen der Buchstaben a bis d, erlischt das Widerrufsrecht nicht vorzeitig.

(4) Kostenlose Apps und Testversionen. Verpflichtet sich der Kunde weder zur Zahlung eines Preises noch zur Bereitstellung personenbezogener Daten, besteht kein Widerrufsrecht. Stellt der Kunde dagegen personenbezogene Daten bereit oder verpflichtet er sich hierzu — etwa durch Angabe einer E-Mail-Adresse zum Erhalt eines Testlizenzschlüssels nach § 2 Abs. 4 —, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Dieses erlischt, sobald der Anbieter mit der Vertragserfüllung begonnen hat (§ 356 Abs. 6 Nr. 1 BGB). Der Abschnitt „Widerrufsbelehrung” gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass ein Preis nicht zu erstatten ist.

(5) Abonnements. Bei Abonnements nach § 6a besteht das Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung. Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass der Anbieter mit den fortlaufenden Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er im Fall des Widerrufs einen angemessenen Betrag als Wertersatz, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen entspricht. Soweit das Abonnement die Bereitstellung digitaler Inhalte betrifft (bei Inkra Pro die App Inkra), gilt Absatz 3 entsprechend; Nemeton Cloud und der Business-Support umfassen keine Bereitstellung digitaler Inhalte. Beim Business-Support für PDF Content Search verlangt der Anbieter keinen Wertersatz; er erstattet im Fall des Widerrufs den vollen Betrag. Die Erklärungen gibt der Kunde im Bestellvorgang durch gesonderte, nicht vorausgewählte Kontrollkästchen ab; sie werden in der Vertragsbestätigung festgehalten.

(6) KI-Guthaben. Beim Kauf von KI-Guthaben (§ 6b) steht dem Verbraucher das Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung zu. Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und bestätigt er seine Kenntnis von den Folgen, gilt: Widerruft er, schuldet er für die bis dahin verbrauchten Guthaben Wertersatz in Höhe ihres Anteils am Kaufpreis des Pakets (§ 357a Abs. 2 BGB); das Widerrufsrecht erlischt, sobald das gesamte gekaufte Guthaben verbraucht ist (§ 356 Abs. 4 BGB). Die Erklärung gibt der Kunde auf der Bestellübersicht durch ein gesondertes, nicht vorausgewähltes Kontrollkästchen ab (§ 3 Abs. 6 Buchstabe c); sie wird in der Vertragsbestätigung nach § 3 Abs. 8 festgehalten.

(7) Unternehmer. Das Widerrufsrecht nach diesem Paragraphen gewährt der Anbieter auch Kunden, die Unternehmer sind.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Jürgen Koller Software GmbH
Wilhelmstr. 5
74072 Heilbronn
E-Mail: support@juergenkoller.software

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung der folgenden digitalen Inhalte (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):


Bestellt am (*) / erhalten am (*):


Name des/der Verbraucher(s):


Anschrift des/der Verbraucher(s):


Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):


Datum:


(*) Unzutreffendes streichen.

§ 9 Gewährleistung und Aktualisierungen

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 327d ff. BGB für Verträge über digitale Produkte.

(2) Der Anbieter gewährleistet, dass die App zum Zeitpunkt der Bereitstellung den subjektiven (vertraglich vereinbarten) und objektiven (üblicherweise erwartbaren) Anforderungen entspricht und frei von Produktmängeln ist. Zur üblichen Beschaffenheit gehören auch Anforderungen, die der Kunde nach öffentlichen Äußerungen des Anbieters, insbesondere in der Werbung, erwarten kann (§ 327e Abs. 3 Satz 2 BGB).

(3) Beweislastumkehr: Zeigt sich bei der App innerhalb eines Jahres seit ihrer Bereitstellung ein von den Anforderungen nach § 327e BGB abweichender Zustand, so wird vermutet, dass die App bereits bei Bereitstellung mangelhaft war (§ 327k Abs. 1 BGB). Die Vermutung gilt nicht, wenn die digitale Umgebung des Kunden mit den technischen Anforderungen der App zur maßgeblichen Zeit nicht kompatibel war; die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung im Store (§ 327k Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 BGB).

(4) Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB): Der Anbieter stellt dem Kunden Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der App erforderlich sind, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen, und informiert den Kunden über diese Aktualisierungen. Der maßgebliche Zeitraum beträgt mindestens 36 Monate ab Bereitstellung; ein längerer Zeitraum, den der Kunde aufgrund der Art und des Zwecks der App und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann, bleibt unberührt (§ 327f Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BGB). Bei Abonnements ist der maßgebliche Zeitraum die Dauer des Abonnements (§ 327f Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BGB). Aktualisierungen innerhalb dieses Zeitraums sind für den Kunden kostenlos. Unterlässt der Kunde es, eine bereitgestellte Aktualisierung innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, haftet der Anbieter nicht für einen Produktmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist, sofern der Anbieter den Kunden über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert hat und die unterlassene oder unsachgemäße Installation nicht auf eine mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist (§ 327f Abs. 2 BGB).

(5) Die Gewährleistungsrechte des Kunden können gegenüber Verbrauchern nicht durch AGB eingeschränkt werden (§ 327s BGB).

(6) Bei Einmalkäufen erfolgt die Bereitstellung der App einmalig; eine fortlaufende Bereitstellung wird nicht geschuldet. Eine App, die mit einem Lizenzschlüssel aus dem Store genutzt wird, bleibt nach ihrer Aktivierung nur dann uneingeschränkt nutzbar, wenn sie die Lizenz mindestens alle 40 Tage über das Internet prüfen kann; bleibt die Prüfung aus, schränkt die App ihre Funktionen nach § 7 Abs. 4 und 4a ein; für Nemeton Cloud gilt § 7 Abs. 4b. Für Lizenzen aus dem Mac App Store gilt das nicht (§ 7 Abs. 8). Bei Abonnements schuldet der Anbieter die fortlaufende Bereitstellung für die Dauer des Abonnements.

(7) Änderungen der App, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinausgehen und die Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf die App oder deren Nutzbarkeit beeinträchtigen, nimmt der Anbieter auch dann, wenn § 327r BGB auf den Vertrag nicht unmittelbar anwendbar ist, nur vor, wenn er den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung informiert. Beeinträchtigt eine solche Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit nicht nur unerheblich, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Information unentgeltlich beenden, es sei denn, ihm bleiben Zugriffsmöglichkeit und Nutzbarkeit der unveränderten App ohne zusätzliche Kosten erhalten.

(8) Business-Support. Für den Business-Support (§ 6a Abs. 1b) gelten die Absätze 1 bis 7 nicht. Er ist eine Dienstleistung; für ihn gelten die gesetzlichen Regelungen über Dienstverträge (§§ 611 ff. BGB). Für PDF Content Search selbst gelten unverändert die Regelungen über das jeweilige digitale Produkt.

§ 9a Funktionen mit künstlicher Intelligenz

(1) Anwendungsbereich. Einzelne Apps enthalten Funktionen, die mit künstlicher Intelligenz Ergebnisse erzeugen, etwa Texte, Übersetzungen, Zusammenfassungen, Antworten oder Vorschläge für Dateinamen (nachfolgend „KI-Funktionen”). Welche KI-Funktionen eine App hat, ob sie auf dem Gerät des Kunden oder über einen Server arbeiten und ob für sie ein Nutzungskontingent (etwa Guthaben oder ein monatliches Kontingent) gilt, ergibt sich aus der Produktbeschreibung und der Bestellübersicht.

(2) Beschaffenheit. KI-Funktionen berechnen ihre Ergebnisse nach Wahrscheinlichkeiten. Sie können deshalb auch bei ordnungsgemäßer Funktion unvollständig, ungenau, irreführend, veraltet oder falsch sein, auch wenn sie überzeugend formuliert sind, und dieselbe Eingabe kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Das entspricht dem Stand der Technik und ist die übliche Beschaffenheit solcher Funktionen. Der Anbieter schuldet KI-Funktionen, die so arbeiten, wie es die Produktbeschreibung angibt; er schuldet nicht, dass jedes einzelne Ergebnis inhaltlich zutrifft. Ergebnisse von KI-Funktionen geben nicht die Auffassung des Anbieters oder des jeweiligen KI-Anbieters wieder. Die Rechte des Kunden bei Mängeln nach § 9 bleiben unberührt; ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine KI-Funktion nicht so arbeitet, wie es die Produktbeschreibung angibt.

(3) Prüfung durch den Kunden. Tatsachenangaben in Ergebnissen von KI-Funktionen sind nicht verlässlich, solange der Kunde sie nicht selbst geprüft hat. Der Kunde prüft Ergebnisse deshalb, bevor er sie verwendet, weitergibt oder veröffentlicht oder Entscheidungen darauf stützt, und entscheidet selbst, ob für seinen Zweck eine Durchsicht durch einen Menschen nötig ist. Das gilt auch für Vorschläge, auf deren Grundlage die App Dateien umbenennt, verschiebt oder verändert.

(4) Keine Beratung. Ergebnisse von KI-Funktionen sind keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung und ersetzen sie nicht, auch wenn sie solche Themen behandeln.

(5) Haftung. Für Schäden im Zusammenhang mit KI-Funktionen haftet der Anbieter nach § 10; eine weitergehende Beschränkung gilt nicht. Hat der Kunde ein Ergebnis entgegen Absatz 3 ungeprüft verwendet, wird dies bei der Bemessung eines Schadensersatzanspruchs als Mitverschulden berücksichtigt (§ 254 BGB).

(6) Über einen Server erbrachte KI-Funktionen. KI-Funktionen, die über einen Server arbeiten, setzen eine Internetverbindung voraus. Der Anbieter setzt dafür Dienste von KI-Anbietern ein, derzeit Anthropic und OpenAI; welche Daten dabei übermittelt werden, ergibt sich aus der Datenschutzerklärung. Der Anbieter kann das eingesetzte KI-Modell oder den KI-Anbieter wechseln, wenn die in der Produktbeschreibung angegebenen Eigenschaften der KI-Funktion erhalten bleiben; § 9 Abs. 7 bleibt unberührt. Bei Einmalkäufen bleiben die übrigen Funktionen der App ohne eine über einen Server erbrachte KI-Funktion nutzbar.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.

(6) Die Rechte des Kunden bei Produktmängeln nach den §§ 327i ff. BGB, insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung und Vertragsbeendigung, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Ebenso unberührt bleiben die Rechte des Kunden bei unterbliebener Bereitstellung nach § 327c BGB.

§ 11 Datenschutz

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

(2) Die Datenschutzerklärung informiert insbesondere über die Verarbeitung im Rahmen der Zahlungsabwicklung durch den Zahlungsdienstleister, über die Verarbeitung im Rahmen der Anforderung einer Testversion, der Lizenzaktivierung und der wiederkehrenden Lizenzprüfung nach § 7, über die Verarbeitung bei der Nutzung von KI-Funktionen nach § 9a sowie über die Speicherung von Informationen auf dem Endgerät des Kunden.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand Heilbronn.

(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die von der Europäischen Kommission betriebene Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Ein Verzeichnis der Verbraucherschlichtungsstellen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt die Europäische Kommission unter https://consumer-redress.ec.europa.eu/dispute-resolution-bodies bereit.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5) Der Vertrag kann in deutscher oder in englischer Sprache geschlossen werden. Maßgeblich ist die Sprachfassung, in der der Kunde den Bestellvorgang durchgeführt hat. Der Anbieter hält diese AGB in beiden Sprachfassungen unter juergenkoller.software/agb.html und juergenkoller.software/en/terms.html bereit. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist für die Auslegung der Widerrufsbelehrung die deutsche Fassung maßgeblich, weil sie dem gesetzlichen Muster entspricht; im Übrigen gilt die Sprachfassung, in der der Vertrag geschlossen wurde.

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